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Der Begriff Gelegenheitsverkehr kommt aus dem Personenbeförderungsrecht (Personenbeförderungsgesetz- PBefG) und definiert einzelne Formen entsprechender Verkehrsarten mit Kraftfahrzeugen. Zum Gelegenheitsverkehr gehören folgende Formen:
Ferienzielreisen mit PKW/ KOM sind Formen des Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen. International wird auch als Pendelverkehr bezeichnet. Über eine Saison hinweg werden Urlauber nach einem vorher festgelegten Plan des Beförderers zu ihrem Feriendomizil gebracht und auch wieder abgeholt (es wird also immer hin- und hergependelt). In Deutschland wird der Ferienziel-Reiseverkehr durch das Personenbeförderungsgesetz (PBefG, § 48 Abs. 2) geregelt. Zurück zu Gelegenheitsverkehr 1 Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der Übersicht: Index Gebrauchtwagen | |||