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Den Vorschriften des Personenbeförderungesetzes (PBefG) unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit S, mit Oberleitungsbussen und mit Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit ers Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen Das Personenbeförderungsgesetz verbietet Unternehmen das Bedienen von Haltestellen auf S
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