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Gesetzliche RegelungenTaxischildEine Änderung des Taxitarifes wird im Regelfall durch einen Antrag von Vertretern des Taxengewerbes gestellt und bei der zuständigen Behörde zur Genehmigung eingereicht. Der Taxenverkehr ist eine Form des Gelegenheitsverkehrs (§ 46 PBefG). Im § 47 PBefG wird der Begriff „Taxi“ definiert. Das PBefG regelt im wesentlichen die Genehmigungspflicht und das Genehmigungsverfahren.Die gesetzliche Grundlage für den Taxiverkehr in Deutschland ist das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und die dazu erlassene Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft). Auf Grund der rechtlichen Regelung des PBefG können die Kommunen für Ihr Territorium (Pflichtfahrgebiet) entsprechende Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte (Taxiordnung) festlegen, die meist die bestehenden gesetzlichen Regelungen konkretisieren oder über diese hinausgehen (§§ 39 und 51 PBefG). Der von den Kommunen genehmigte Taxitarif gilt nur innerhalb des Plichtfahrgebietes. Seit 2003 sind in einigen Regionen Deutschlands, wie dem Saarland oder Stuttgart, auch andere Farben zugelassen.In Deutschland müssen Taxis die Farbe Hell-Elfenbein (Farbnummer RAL 1015) haben und mit einem gelben Schild mit der Aufschrift TAXI quer zur Fahrtrichtung auf dem Dach gekennzeichnet sein. Das Taxenschild muß beleuchtet sein, wenn das Taxi zur Aufnahme von Fahrgästen bereit ist. Je nach Tarif (Taxe) kann sich der Fahrpreis aus einer Grundgebühr, einer Bestellgebühr, einem Gepäck-/Großraum-/Tierzuschlag, einer von der Fahrtstrecke abhängigen Komponente sowie einem Betrag für Wartezeiten, in denen das Taxi nicht in Bewegung ist, zusammensetzen. Er wird durch ein Taxameter ermittelt, außerhalb des Pflichtfahrgebietes ist er frei verhandelbar. Der Taxifahrer darf jedoch die Beförderung ablehnen, wenn die Betriebssicherheit gefährdet ist. der Taxifahrer eines freien, am Taxihalteplatz bereitgehaltenem Taxis darf keine Fahrt ablehnen, etwa aufgrund der Person des Kunden, der Länge der Fahrtstrecke oder des Ziels. h.Innerhalb des durch die jeweilige Gemeinde festgelegten Pflichtfahrgebietes besteht Beförderungspflicht, d. Für Fahrten, deren Beginn oder Ziel außerhalb des Pflichtfahrgebietes liegt, gilt das nicht. Gründe hierfür können eine erhebliche Alkoholisierung, Verschmutzung, Bewaffnung (geladene Schußwaffe) oder Aggressivität des Fahrgastes sein. Grundsätzlich untersagt ist es aber in der Nähe von besetzten Halteplätzen oder wenn der Fahrgast bereits ein anderes Taxi/Mietwagen bestellt hat. Dies gilt nur im eigenen Zulassungsbereich (das Aufnehmen trotz des Verbotes gilt allerdings als oft geübtes Kavaliersdelikt - oft auch im Interesse des Fahrgasts). Sie können aber an jedem Ort, an dem sie Kunden zufällig finden, diese aufnehmen.Taxis stellen sich auf speziell dafür vorgesehenen Halteplätzen, so genannten Taxiständen bereit, um auf Fahrgäste zu warten. Taxis dürfen nicht ohne Auftrag an anderen Orten auf Kunden warten.
Lebensjahr vollendet wurde. Weiterhin wird ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Punktekonto des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg sowie eine Tauglichkeitsuntersuchung nach der Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung verlangt.Zum Führen eines Taxis ist in Deutschland ein Führerschein zur Fahrgastbeförderung umgs. Personenbeförderungsschein für Taxi notwendig, der von der Straßenverkehrsbehörde erteilt wird. Dafür nachzuweisen sind zwei Jahre Fahrpraxis und Ortskenntnis (Ortskundeprüfung). Bedingung ist jedoch, dass das 21. Die rechtliche Regelung hierfür ist § 48 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Übersicht Gebrauchtwagen - Mehr zum Thema Taxi (2) Informationen zu verwandten Kategorien: Wikisource # Bahnhof # Taxi # Tuner # Vertrag # IFRS # Carsharing Planung # Personenkraftwagen # Pixel # Wikibooks # Feinabstimmung # PBefG # Datenbank Science Fiction # Dry-Lease # Automobil # Genetik # Computerreservierungssystem # Wiktionary # Autozubehoer Fahrzeug # Verhalten # Hardware # Leasing # Empfindlichkeit # Radio # Neuwagen Unfallersatztarif # Eigentum # Datenbankanwendung # Gelegenheitsverkehr # Finance-Leasing # Biologie # Tuning Anmietung # Deutsche Automobil Treuhand GmbH # Schwacke-Liste # Autovermietung # Mietvertrag # Operate-Leasing # Innovation Spedition # Jahreswagen # Fahrzeugtuning # Computer # Bahn # Rauschen # Wet-Lease Belichtung # Automarke # LKW # Autohaendler # Quantifizierung # Musik # Ersatzteile IAS # Unternehmen # Digitalkamera # Performance # Flughafen # US-GAAP # Basel II Mietwagenklassifizierung # Cross-Border-Leasing # Autokauf # | |||